Moin ich verkaufe mein E-Schlagzeug. Ich finde einfach nicht mehr die Zeit. 😟...möchte es gerne Anbieten damit jemand anderes damit sein Talent ausprobieren kann. Das Schlagzeug ist völlig in Ordnung. Mit dabei sind Sticks,Kopfhörer und natürlich ein Verstärker. Ich hoffe es findet einen Liebhaber für Drums.
Das Verbraucherschutzgesetz gilt nicht, wenn du von anderen Verbrauchern kaufst. Insbesondere sind weder das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB noch die zweijährigen