Da mein Sohn es präferiert hat keinen oder einen Schlafsack mit Beinen zu tragen, dürfen unsere Schlafsäcke für den Winter weiterziehen und ein weiteres Kind selig schlafen lassen.
Das Verbraucherschutzgesetz gilt nicht, wenn du von anderen Verbrauchern kaufst. Insbesondere sind weder das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB noch die zweijährigen